nach ISO 898, Teil 5: 2012 Tabelle 2
a) Einsatzhärten ist nicht zulässig.
b) Im Schiedsfall gilt die Stückanalyse.
c) Für diese Festigkeitsklassen ist Automatenstahl mit folgenden maximalen Blei-, Phosphor- und Schwefelanteilen zulässig: Blei 0,35 %; Phosphor 0,11 %;
Schwefel 0,34 %.
d) Stahl mit einem Bleigehalt von maximal 0,35 % ist zulässig.
e) Nur für d ≤ M16.
f) Legierter Stahl muss mindestens einen der folgenden Legierungsbestandteile in der angegebenen Mindestmenge enthalten: Chrom 0,30 %, Nickel 0,30 %,
Molybdän 0,20 %, Vanadium 0,10 %. Wenn zwei, drei oder vier Elemente in Kombinationen festgelegt sind und geringere Legierungsanteile haben als oben
in dieser Fussnote angegeben, dann ist der für die Klassifizierung anzuwendende Grenzwert 70 % der Summe der oben in dieser Fußnote angegebenen
Einzelgrenzwerte für die zwei, drei oder vier betreffenden Elemente.