nach ISO 898, Teil 2
Schwefel 0,34 %
Phosphor 0,11 %
Blei 0,35 %
2) Bei diesen Festigkeitsklassen müssen gegebenenfalls Legierungselemente hinzugefügt werden, um die mechanischen Eigenschaften der Muttern zu erreichen.
nach ISO 898, Teil 2
HinweisMuttern der Festigkeitsklassen 05, 8 (Typ 1 über M16 oder Typ1 Feingewinde), 10 und 12 müssen vergütet sein. |