Kennzeichnung von Schrauben und Muttern (nach ISO 3506)
Kennzeichnungspflicht
Schrauben und Muttern aus rostbeständigen, austenitischen Stählen müssen gekennzeichnet werden.
Vorsicht Nur nach Norm richtig gekennzeichnete Verbindungselemente erfüllen die gewünschten Anforderungen. Entgegen der Norm nicht gekennzeichnete Produkte entsprechen sehr oft nur den Festigkeitsklassen A2-50 oder A4-50. |
Schrauben
Sechskantschrauben und Zylinderschrauben mit Innensechskant oder Innensechsrund müssen ab Gewinde M5 gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss die Stahlgruppe, die Festigkeitsklasse sowie das Herkunftszeichen enthalten.
Stiftschrauben
Stiftschrauben müssen ab Gewinde M6 am gewindefreien Teil mit der Stahlsorte, der Festigkeitsklasse und dem Herkunftszeichen gekennzeichnet sein. Falls eine Kennzeichnung am gewindefreien Teil nicht möglich ist, ist die Angabe der Stahlsorte allein auf der Kuppe des Mutterendes zulässig.
Muttern
Muttern und Muttern mit reduzierter Belastbarkeit (niedrige Mutter) müssen ab Gewinde M5 mit der Stahlgruppe, der Festigkeitsklasse und dem Herkunftszeichen gekennzeichnet sein.
Sind die Muttern bei der Sorten A2 und A4 mit Rillen gekennzeichnet und ist die Festigkeitsklasse nicht angegeben, dann gilt die Festigkeitsklasse 50 bzw. 025.
Bestimmte Muttern erfüllen möglicherweise nicht die Anforderungen an die Prüfkräfte wegen des Feingewindes oder der Mutterngeometrie. Solche Muttern dürfen mit der Stahlsorte gekennzeichnet werden, jedoch nicht mit der Festigkeitsklasse.
Weitere Kennzeichnungen
Schrauben, mit reduzierter Belastbarkeit aufgrund der Kopf- oder Schaftgestaltung, die einem Zugversuch unterzogen werden können, sind mit der Festigkeitsklasse durch die ergänzende Zahl 0 zu kennzeichnen nicht zu Verwechslungen führt.
Schrauben, die aufgrund ihrer Geometrie die Anforderungen an die Zugoder Torsionsfestigkeit nicht erfüllen und aufgrund ihrer zu kurzen Länge keinem Zugversuch unterzogen werden können dürfen ohne Festigkeitsklasse gekennzeichnet werden.
Andere Arten von Schrauben können, wo dies möglich ist, in gleicher Weise – jedoch nur auf dem Kopf – gekennzeichnet werden. Zusätzliche Kennzeichen dürfen angebracht werden, sofern dies nicht zu Verwechslungen führt.