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Gesetzgebung

Wir halten stets die aktuellen Richtlinien und Anforderungen ein.

Im letzten Jahrzehnt haben sich die Umweltauflagen stark verändert. Als Unternehmen, das grossen Wert auf Nachhaltigkeit legt, halten wir bei Bossard alle relevanten Gesetze, Richtlinien und Auflagen ein und erfüllen diese bei der Verwendung unserer Werkstoffe, Produkte und Prozesse. Somit können Sie sicher sein, dass die von Ihnen erworbenen Produkte die Auflagen weltweit erfüllen.

Als umweltbewusstes Unternehmen verpflichten wir uns zu einem niedrigen Verbrauch an Rohstoffen und Energie, zum effizienten Einsatz unserer Ressourcen und einer kleinstmöglichen Umweltbelastung. Zudem schützen wir die Umwelt mit unseren eigenen Prozessen und Technologien gemäss ISO 14001.


Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
 
Mit der ab 01.07.2013 verbindlich in Kraft getretenen Bauprodukteverordnung 305/2011 ist für spezifizierte Bauprodukte neu eine Leistungserklärung für die CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Verordnung (BauPVO) ist nun verbindlich in Kraft und ersetzt damit die bisher gültige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG).
 
Die Einzelanforderungen an Verbindungselemente regeln die harmonisierten Normen EN14592 und EN14566 für den Bereich Holzbau/ Innenausbau sowie EN15048 und EN14399-ff für den Stahl/ Metallbau.
Produkte die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen und die keine ETA-Zulassung besitzen, können weiterhin ohne CE-Kennzeichnung vertrieben werden
 
Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die CE-Kennzeichnung nur dann verpflichtend zu berücksichtigen ist, wenn die Verbindungselemente in einem Bauwerk verwendet werden, um dauerhaft dort zu verbleiben und die Grundanforderungen an Bauwerke massgebend mit beeinflussen.
Verbindungselemente mit konkreten Anforderungen aus der Bautechnik müssen bereits bei der Anfrage / Bestellung mit entsprechender Spezifikation den Bezug zur jeweiligen harmonisierten Norm oder Europäisch Technischen Zulassung enthalten.
 
Die Leistungserklärungen können auf der Webseite der entsprechenden Hersteller eingesehen und für die eigenen Nachweise heruntergeladen werden.
Eine Anzahl Produkte sind bereits am Bossard Lager, welche mit einer Leistungserklärung (DoP) und einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Bei Bedarf können weitere Details nachgeschlagen werden, z.B. unter www.spax.com und www.mungo.swiss