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Generalversammlung unter Ausschluss der Aktionäre vor Ort

März 30, 2020

Die ordentliche Generalversammlung der Bossard Holding AG wird wie geplant am 8. April 2020 stattfinden. Aufgrund der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) können Aktionärinnen und Aktionäre nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen. Anstatt eines Aktionärsgeschenks wird die Bossard Gruppe eine Spende an eine wohltätige Organisation leisten.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen vorerst bis 19. April 2020 verboten.

Gestützt auf Art. 6a Abs. 1 lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) hat der Verwaltungsrat entschieden, dass Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte an der ordentlichen Generalversammlung der Bossard Holding AG vom 8. April 2020 ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben dürfen. Aktionärinnen und Aktionäre können nicht vor Ort an der Generalversammlung teilnehmen.

Zur Ausübung der Stimmrechte sind Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, soweit noch nicht erfolgt, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit ihren Stimmrechtsweisungen zu erteilen.

Weitere Angaben zur Vollmachtserteilung sind unter folgendem Link zu finden: Investor Relations / Generalversammlung

Frist:
Die Abstimmungsfrist mittels schriftlicher Bevollmächtigung wird bis zum 3. April 2020 verlängert. Die schriftliche Vollmachtserteilung muss bis spätestens 3. April 2020 bei Devigus Shareholder Services eingetroffen sein – verspätete Vollmachtserteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das E-Voting ist bis 5. April 2020, 22.00 Uhr möglich.

Spende:
Wie bereits an der Generalversammlung 2019 angekündigt, hat der Verwaltungsrat entschieden, anstatt eines Aktionärsgeschenks eine Spende an eine wohltätige Organisation zu leisten. Die diesjährige Spende im Zusammenhang mit der Generalversammlung 2020 geht an die Pro Senectute des Kantons Zug: In der aktuellen Situation unterstützt die Pro Senectute weiterhin die ältere Bevölkerung im Kanton Zug in unterschiedlichen Bereichen. Sei es mit Hilfen zu Hause, bei der koordinierten Nachbarschaftshilfe oder Beratungen bei Problemen und Sorgen. Gerade jetzt sind solche Unterstützungsangebote für unsere älteren Mitmenschen besonders wichtig und wertvoll, damit sie diese Phase unbeschadet überstehen. Die Bossard Gruppe dankt der Pro Senectute für ihr Engagement und freut sich, diese Arbeit unterstützen zu können.

Medienmitteilung als PDF