nach ISO 898, Teil 1
Die mechanischen Eigenschaften von Schrauben gelten in der Regel für Prüfungen bei Raumtemperatur.
a Werte gelten nicht für Stahlbauschrauben.
b Für Stahlbauschrauben d ≥ M12.
c Nennwerte sind nur für das Bezeichnungssystem der Festigkeitsklassen festgelegt. Siehe Abschnitt 5.
d Falls die untere Streckgrenze ReL nicht bestimmt werden kann, ist die Ermittlung der 0,2%-Dehngrenze Rp0,2 zulässig.
e Für die Festigkeitsklassen 4.8, 5.8 und 6.8 werden die Werte für Rpf min untersucht. Die aktuellen Werte sind nur zur Berechnung des Prüfspannungsverhältnisses angegeben. Sie sind keine Prüfwerte.
f Prüfkräfte sind in den Tabellen F.006 festgelegt.
g Die am Ende einer Schraube bestimmte Härte darf maximal 250 HV, 238 HB oder 99,5 HRB betragen.
h Die Oberflächenhärte darf an der jeweiligen Schraube 30 Vickerspunkte der gemessenen Kernhärte nicht überschreiten, wenn sowohl die Oberflächenhärte als auch die Kernhärte mit HV 0,3 ermittelt werden.
i Ein Anstieg der Oberflächenhärte auf über 390 HV ist nicht zulässig.
j Ein Anstieg der Oberflächenhärte auf über 435 HV ist nicht zulässig.
k Die Werte werden bei einer Prüftemperatur von – 20 °C bestimmt.
l Gilt für d ≥ 16 mm.
m Werte für KV werden untersucht.
n Anstatt ISO 6157-1 darf ISO 6157-3 nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunde gelten.