nach DIN 267, Teil 4
Sechskantmuttern mit d ≥ 5 mm Gewinde-Nenndurchmesser müssen mit den Kennzeichen der Festigkeitsklasse auf der Auflagefläche oder einer Schlüsselfläche gekennzeichnet werden. Erhöhte Kennzeichen dürfen nicht über die Auflagefläche der Mutter hinausragen.
Bei Sechskantmuttern d ≥ 5 mm nach DIN 934 und DIN 935 aus Automatenstahl ist als Kennzeichen zusätzlich eine Rille auf einer Fase der Mutter anzubringen (bis Festigkeitsklasse 6).