nach ISO 898, Teil 2
Die Kennzeichnung mit Herstellerzeichen und Festigkeitsklasse ist vorgeschrieben für Sechskantmuttern mit Gewindedurchmesser d ≥ 5 mm. Die Sechskantmuttern müssen auf der Auflagefläche oder einer Schlüsselfläche vertieft oder auf der Fase erhöht gekennzeichnet sein. Erhöhte Kennzeichen dürfen nicht über die Auflagefläche der Mutter hinausragen.