nach ISO 898, Teil 1
Die Kennzeichnung ist obligatorisch für Festigkeitsklassen gleich oder grösser 5.6 und ist vorzugsweise auf der Kuppe des Gewindeendes vertieft anzubringen. Bei Stiftschrauben mit Festsitzgewinde am Einschraubende muss das Kennzeichen der Festigkeitsklasse auf der Kuppe des Mutternendes angebracht sein. Die Kennzeichnung ist vorgeschrieben für Stiftschrauben mit Gewinde-Nenndurchmessern ab 5 mm.
Eine wahlweise Kennzeichnung ist nach der Tabelle unten für Stiftschrauben zugelassen.