Ausschüsse
Der Verwaltungsrat hat zu seiner Unterstützung drei permanente Ausschüsse gebildet:
- den Audit, Risk & Compliance Ausschuss (ARCA)
- den Nominationsausschuss (NA)
- den Vergütungsausschuss (VA)
Diese Ausschüsse bereiten Spezialthemen zuhanden
des Gesamtverwaltungsrats vor. Die integrale Gesamtverantwortung
des Verwaltungsrats wird durch die Tätigkeit,
beziehungsweise allfällige Delegation von Aufgaben
an die Ausschüsse nicht tangiert. Für die Behandlung
spezifischer und zeitlich begrenzter Projekte oder
Themenkreise können Ad hoc-Ausschüsse eingesetzt
werden. Soweit die Statuten keine Regelung vorsehen,
legt der Verwaltungsrat Zusammensetzung, Aufgaben,
Kompetenzen und Vergütung dieser Ausschüsse in
entsprechenden Reglementen fest, die vom jeweiligen
Ausschuss periodisch überprüft und gemäss allfälligen
Anpassungsvorschlägen zuhanden des Verwaltungsrats
von diesem angepasst werden. Mit Ausnahme des VA
kann der Verwaltungsrat die von ihm bestellten Ausschüsse
jederzeit abberufen.
Einzelne Aufgaben und Kompetenzen sind alleine dem Verwaltungsratspräsidenten zugeteilt.
Der Verwaltungsrat hat zudem die operative Geschäftsführung und die einheitliche Leitung der Bossard Gruppe sowie die damit verbundenen Aufgaben und Kompetenzen an den CEO delegiert. Der CEO seinerseits ist befugt, weitere Delegationen anzuordnen.
Detaillierte Informationen betreffend die Aufgabenteilung im Verwaltungsrat sind im OGR festgehalten, das unter dem folgenden Link abrufbar ist: OGR.
Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel sechs bis acht
Mal im Jahr. Wann immer erforderlich, hält er sich für kurzfristig
angesetzte Beratungen bereit. Ein Mitglied des Verwaltungsrats
kann beim Verwaltungsratspräsidenten mit
schriftlicher Begründung die Einberufung zusätzlicher
Sitzungen verlangen. Die Sitzungsdauer des Verwaltungsrats
und seiner Ausschüsse richtet sich nach der jeweiligen
Traktandenliste. 2024 fanden insgesamt fünf ganztägige
und drei halbtägige Verwaltungsratssitzungen statt (davon
wurden drei Sitzungen virtuell abgehalten) sowie zusätzlich
eine dreieinhalbtägige Klausur. Einmal im Jahr trifft
sich der Verwaltungsrat in einer mehrtägigen Klausur
zur Analyse des strategischen Chancen-Risiken-Mix und
zur gründlichen Überprüfung der Strategie. 2024 fand
die Klausur in Wildhaus, Schweiz, statt. An dieser hat sich
der Verwaltungsrat zusammen mit der Konzernleitung und
dem weiteren Top-Management mit den Themen künstliche
Intelligenz und Firmenkultur auseinandergesetzt.
Der Verwaltungsratspräsident lädt die Mitglieder schriftlich zur Sitzung ein, wobei er sie über die Traktanden informiert und entsprechende Unterlagen beilegt. Die Einladungen werden mindestens sieben Tage vor der Sitzung versandt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann beim Verwaltungsratspräsidenten die Aufnahme weiterer Traktanden beantragen. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Präsident, bei dessen Verhinderung die Vizepräsidentin. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der Verwaltungsratspräsident den Stichentscheid. Über Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats ist ein Protokoll zu führen, das vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss. Der Verwaltungsratspräsident kann in besonders dringlichen Fällen die Beschlussfassung via Telefonkonferenz anordnen. Solche Beschlüsse sind in das Protokoll der folgenden Verwaltungsratssitzung aufzunehmen. Damit der Verwaltungsrat ausreichende Informationen für seine Entscheidungen erhält, zieht er den CEO, den CFO sowie bei Bedarf weitere Mitglieder der Konzernleitung, Mitarbeitende oder Dritte zu Sitzungen bei.
Der Verwaltungsratspräsident, der CEO, der CFO und andere Vertreter:innen der Konzernleitung treffen sich regelmässig, um grundlegende Geschäftsangelegenheiten zu diskutieren. Dazu gehören insbesondere die Konzernstrategie, die mittelfristige Finanz-, Nachhaltigkeits-, Geschäfts- und Nachfolgeplanung, Fragen der Organisation sowie Fragen der Marktkonsolidierung. Bei Interessenkonflikten treten betroffene Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung in den Ausstand.
Der Verwaltungsrat diskutiert regelmässig über die Relevanz der traktandierten Verhandlungsgegenstände, Form und Inhalt der Diskussionen sowie die Qualität der zur Verfügung gestellten Dokumentationen und Informationen. Der Verwaltungsrat hat basierend auf etablierten Studien im Jahr 2024 eine neue Selbstevaluationsumfrage erstellt. Der Verwaltungsrat plant diese jährlich durchzuführen und anlässlich einer Verwaltungsratssitzung über die Resultate sowie allfällig notwendige Anpassungen/Massnahmen zu diskutieren. Letztmals in der Verwaltungsratssitzung im Oktober 2024 hat der Verwaltungsrat die entsprechende Selbstevaluation durchgeführt. Keine notwendigen Anpassungen oder Massnahmen wurden festgestellt oder beschlossen.
Zusammensetzung/Arbeitsweise der Verwaltungsratsausschüsse
Den drei permanenten Verwaltungsratsausschüssen
kommen in erster Linie beurteilende, beratende und überwachende
Funktionen zu. In bestimmten Einzelfällen
verfügen sie auch über Entscheidungskompetenzen.
Audit, Risk & Compliance Ausschuss (ARCA)
Der ARCA besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die
vom Verwaltungsrat jährlich nach der
ordentlichen Generalversammlung für eine Amtsdauer
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung
ernannt werden. Mitglieder des ARCA per
31. Dezember 2024 waren Martin Kühn (Präsident), David
Dean und Petra Maria Ehmann. Der ARCA trifft sich mindestens
dreimal jährlich: im Sommer, um den Revisionsumfang
und die Schwerpunkte der Jahresrevision mit der
Prüfgesellschaft zu definieren, im Spätherbst, um die Erkenntnisse
aus der Schwerpunktrevision sowie Existenz
und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) zu
diskutieren, und im Februar, um die Ergebnisse aus der
Prüfung der Konzernrechnung zu besprechen. An diesen
Sitzungen nehmen der Verwaltungsratspräsident, sofern
er nicht bereits Mitglied des ARCA ist, der CFO, der Leiter
Group Controlling sowie mindestens ein Vertreter der
Revisionsstelle teil. Der CEO, weitere Mitglieder der
Konzernleitung sowie andere Personen (intern oder extern)
können je nach Traktandum beigezogen werden. Das
Protokoll wird – nebst den Sitzungsteilnehmenden –
allen Mitgliedern des Verwaltungsrats, dem CFO und
dem CEO zugestellt. Der ARCA erstattet zudem dem Verwaltungsrat
an dessen Sitzungen regelmässig Bericht über
seine Tätigkeiten. Im Jahr 2024 hielt der ARCA vier Sitzungen
ab (davon wurde eine Sitzung virtuell abgehalten). Die
Sitzungen dauerten durchschnittlich einen halben Tag.
Der ARCA stellt sicher, dass der Verwaltungsrat über alle Angelegenheiten orientiert ist, welche die finanzielle Lage der Bossard Gruppe und das Geschäftsumfeld wesentlich beeinflussen könnten. Der ARCA hat primär die Aufgabe, den Verwaltungsrat in seiner Oberaufsicht und in seinen finanziellen Führungsaufgaben zu unterstützen. Namentlich überprüft er mit Hilfe der Revisionsstelle die Strukturen und Abläufe im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens und stellt dadurch eine transparente und gesetzeskonforme finanzielle Berichterstattung und Prüfung sicher. Zudem beurteilt der ARCA auch die Wirksamkeit des IKS und der internen Revision, das Risikomanagement und die Einhaltung steuerrechtlicher und weiterer gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften sowie der Unternehmensethik. Des Weiteren arbeitet der ARCA eng mit der Revisionsstelle zusammen und beurteilt deren Leistung, Unabhängigkeit und Entschädigung. Der Verwaltungsrat hat die detaillierte Regelung der Aufgabenbereiche und Kompetenzen des ARCA im Reglement des Audit, Risk & Compliance Ausschusses festgehalten.
Compliance
Der Verwaltungsrat wird über alle wesentlichen Vorgänge,
welche die Compliance-Grundsätze tangieren, laufend
orientiert. Die Revisionsstelle informiert den Verwaltungsrat
zudem über die bei ihr eingegangenen Meldungen
betreffend wesentliche Pendenzen rechtlicher Natur. Die
Auswertung dieser für 2024 erstatteten Meldungen ergab
keine neuen Erkenntnisse, sondern bestätigte, was dem
Verwaltungsrat bereits bekannt war. Die Oberaufsicht über
die Belange der Compliance obliegt dem Verwaltungsrat.
Sperrfristen Aktienhandel
Der Verwaltungsrat implementiert Prozesse, um Insiderhandel
zu vermeiden. Für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung,
die erweiterte Konzernleitung, die Finanzabteilung
der Bossard Gruppe, das höhere Management, welche allfällig
in Besitz von kursrelevanten Informationen kommen,
sowie für die Kolin Gruppe gelten definierte Sperrfristen
betreffend Aktienhandel mit Namenaktien A der Bossard
Holding AG. Jeweils mindestens 14 Börsentage vor Veröffentlichung
der Quartals- und Halbjahreszahlen ist das
Handelsfenster für den genannten Personenkreis der
Bossard Gruppe geschlossen. Eine längere Sperrfrist gilt jeweils ab Mitte Dezember bis
zur Publikation des Geschäftsberichts (Ende Februar). Im
Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.
Nominationsausschuss (NA)
Der NA besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrats,
die vom Verwaltungsrat jährlich nach der
ordentlichen Generalversammlung für eine Amtsdauer
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung
ernannt werden. Mitglieder des NA per
31. Dezember 2024 waren Dr. Thomas Schmuckli (Präsident),
Patricia Heidtman und Prof. Dr. Ina Toegel. Der NA trifft
sich nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich.
An der Sitzung nehmen in der Regel auch der CEO und
der Verwaltungsratspräsident, sofern sie/er nicht bereits
Mitglied des NA ist, teil. Weitere Mitglieder der Konzernleitung
sowie andere Personen (intern oder extern)
können je nach Traktandum beigezogen werden.
Das Protokoll wird, nebst den Sitzungsteilnehmenden, allen Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem CEO zugestellt. Der NA erstattet zudem dem Verwaltungsrat an dessen Sitzungen regelmässig Bericht über seine Tätigkeiten und berichtet mindestens einmal jährlich detailliert über den Verlauf des Nominationsprozesses. Im Jahr 2024 traf sich der NA zu zwei Sitzungen (davon wurde eine virtuell abgehalten), die durchschnittlich drei Stunden dauerten.
Der NA bereitet alle relevanten Geschäfte in den Bereichen Nomination von Mitgliedern der strategischen und operativen Führungsebene der Bossard Gruppe für die Sitzungen des Verwaltungsrats vor und hat folgende Hauptaufgaben:
- die periodische Überprüfung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- die Entwicklung von Kriterien und Anforderungsprofilen für die Wahl bzw. Wiederwahl des Verwaltungsrats, des CEO und, in Zusammenarbeit mit dem CEO, der übrigen Mitglieder der Konzernleitung
- die Unterstützung des Verwaltungsrats bei der Einführung und Durchführung von Auswahlprozessen zur Ernennung von Verwaltungsratskandidaten und -kandidatinnen, des CEO sowie, in Zusammenarbeit mit dem CEO, Konzernleitungsmitgliedern
- die Koordination allfälliger aufgabenbezogener Weiterbildung des Verwaltungsrats
- die Sicherstellung der Nachfolgeplanung für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie, in Zusammenarbeit mit dem CEO, der Stellvertretungen in der Konzernleitung
- die Ausarbeitung der Jahresziele für den CEO zuhanden des Verwaltungsrats (in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsratspräsidenten) bzw. Definition der Jahresziele der übrigen Mitglieder der Konzernleitung
- die Beurteilung der Leistung des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung (mit Unterstützung des Verwaltungsratspräsidenten und des CEO). Falls notwendig, beantragt der NA dem Verwaltungsrat Massnahmen zur Verbesserung der Leistungen
- die Stellung der Anträge betreffend die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats derwichtigeren Gruppengesellschaften
Der Verwaltungsrat hat die detaillierte Regelung der Aufgabenbereiche und der Kompetenzen des NA im Nominationsausschuss-Reglement festgehalten.
Vergütungsausschuss (VA)
Der VA besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrats,
die von der Generalversammlung für eine
Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung einzeln als Mitglieder des VA gewählt
werden. Vorbehältlich der Wahl durch die Generalversammlung
steht der Vertretung der Aktionärsgruppe A
im Verwaltungsrat ein Sitz im VA zu. An der Generalversammlung
vom 8. April 2024 wurden David Dean, Marcel
Keller (Vertreter Aktionariat Namenaktien A) und Prof.
Dr. Ina Toegel erneut in den VA gewählt. Der Verwaltungsrat
hat David Dean zum Präsidenten des VA ernannt. Der
VA trifft sich nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal
jährlich. Die Mitglieder der Konzernleitung sowie andere
Personen (intern oder extern) können je nach Traktandum
beigezogen werden. Der CEO nimmt in der Regel an den
Sitzungen des VA teil. Das Protokoll wird, nebst den
Sitzungsteilnehmenden, allen Mitgliedern des Verwaltungsrats
und dem CEO zugestellt. Der VA erstattet zudem dem
Verwaltungsrat an dessen Sitzungen regelmässig Bericht
über seine Tätigkeiten und berichtet mindestens einmal
jährlich detailliert über den Verlauf des Vergütungsprozesses.
Im Jahr 2024 traf sich der VA zu vier Sitzungen
(davon wurden zwei Sitzung virtuell abgehalten) von
durchschnittlich einem halben Tag.
Der VA bereitet alle relevanten Geschäfte im Bereich Vergütung von Mitgliedern der strategischen und operativen Führungsebene der Bossard Gruppe für die Sitzungen des Verwaltungsrats vor und hat folgende Hauptaufgaben:
- die Ausarbeitung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze und des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat, den CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung zur Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat
- die Ausarbeitung der Leitlinien für die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge für den CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung zur Beschlussfassungdurch den Verwaltungsrat
- die periodische Überprüfung des Vergütungssystems sowie Vorschlag zuhanden des Verwaltungsrats für allenfalls notwendige Anpassungen
- die Erstellung des jährlichen Vergütungsberichts zuhanden des Verwaltungsrats für die Generalversammlung sowie Erstellung gegebenenfalls weiterer verlangter Berichte
- die Unterbreitung eines Vorschlags betreffend die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung
- die Prüfung und Genehmigung von Arbeitsverträgen sowie weiteren Vereinbarungen mit den Mitgliedern der Konzernleitung
- sofern vom VA für notwendig erachtet, Beauftragung, Beaufsichtigung und kritische Würdigung der Ergebnisse von Beratern oder Vergleichen mit Drittunternehmen zur Bestimmung der Vergütung
Der Verwaltungsrat hat die detaillierte Regelung der Aufgabenbereiche und der Kompetenzen des VA im Vergütungsausschuss-Reglement festgehalten.