Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Dr. Thomas Schmuckli gehört der Familie Bossard an,
welche die Kolin Holding AG zu 100 % kontrolliert. Die
Mitglieder des Verwaltungsrats üben neben den Mandaten
– die im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 92–96 aufgeführt sind – keine Tätigkeiten
ausserhalb der Bossard Gruppe aus und haben
somit keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen
mit der Bossard Holding AG bzw. einer der Tochtergesellschaften.
Auch haben sie keine anderen bedeutenden
Interessenbindungen.
Anzahl zulässiger Tätigkeiten
Gemäss Artikel 44 der Statuten darf ein Verwaltungsratsmitglied,
einschliesslich ihrer/seiner Funktion für die
Gesellschaft, gleichzeitig höchstens zehn wesentliche
Mandate in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen
mit wirtschaftlichem Zweck ausüben, dabei
zählen Präsidien doppelt. Höchstens fünf dieser zehn
Mandate dürfen börsenkotierte Gesellschaften betreffen.
Sofern die übernommenen Mandate sich entweder auf
Rechtseinheiten beziehen, die demselben Konzern angehören
oder sonst in ähnlicher Weise führungsmässig in
engem Zusammenhang stehen, werden diese Mandate
als ein einziges angesehen. Keine Beschränkungen
betreffend der Anzahl von Mandaten in vergleichbaren
Funktionen bestehen (i) für übernommene Mandate
in Rechtseinheiten, die direkt oder indirekt durch die
Bossard Holding AG kontrolliert werden bzw. die Bossard
Holding AG kontrollieren, oder (ii) sofern in Ausübung der
Funktion für die Bossard Gruppe ein Mandat in anderen,
dieser nahestehenden Rechtseinheiten ausgeübt wird.
Wahlen und Amtszeit
Der Verwaltungsrat besteht gemäss den Statuten aus fünf
bis neun Mitgliedern. Der/die Verwaltungsratspräsident:in
und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden
von der Generalversammlung jeweils für die Dauer von
einem Jahr gewählt (bis zum Abschluss der nächsten
ordentlichen Generalversammlung). Die Wahl erfolgt für
jedes Mitglied einzeln. Die Generalversammlung wählt
ebenfalls die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrats.
Es besteht keine statutarische Amtszeitbeschränkung;
Wiederwahl ist zulässig. Gemäss OGR bietet
jedoch ein Mitglied des Verwaltungsrats den Rücktritt auf
die dem 70. Geburtstag folgende ordentliche Generalversammlung
hin an. Jeder Gruppe des Aktionariats,
namentlich der Gruppe der Aktieninhaber:innen Namenaktien
A, steht ein Sitz im Verwaltungsrat zu. Im Jahr 2024
wurde Marcel Keller als Vertreter der Aktieninhaber:innen
Namenaktien A, unter Ausschluss der stimmberechtigten
Aktieninhaber:innen Namenaktien B, ernannt. Die Mehrheit
der Verwaltungsratsmitglieder soll in der Regel aus
externen Mitgliedern bestehen, die keine exekutiven
Funktionen im Unternehmen ausüben. Im Berichtsjahr
2024 übte kein Verwaltungsratsmitglied exekutive Funktionen
in der Bossard Gruppe aus.