Wählen Sie Ihr Land oder Region


South Africa

EN

Canada

FR EN

México

ES EN

United States

EN

Australia

EN

China / 中国

ZH EN

India

EN

Korea / 대한민국

KO EN

Malaysia

EN

Singapore

EN

Taiwan / 台灣

ZH EN

Thailand

EN

Vietnam

VI

Česká Republika

CS EN

Danmark

DA EN

Deutschland

DE EN

España

ES EN

France

FR EN

Ireland

EN

Österreich

DE EN

Polska

PL EN

Schweiz / Suisse / Svizzera

DE FR IT EN

Svenska

SV EN

Netherlands

NL EN

Norwegen

EN

Global

EN

Bitte fangen Sie an zu tippen, um Vorschläge zu erhalten.

Suchvorschläge

Vorschläge werden geladen.


Produkte

Vorschläge werden geladen.


Organisationsgrundsätze, Wahl und Amtszeit des Verwaltungsrates

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Dr. Thomas Schmuckli gehört der Familie Bossard an, welche die Kolin Holding AG zu 100 % kontrolliert. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben neben den Mandaten – die im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 92–96 aufgeführt sind – keine Tätigkeiten ausserhalb der Bossard Gruppe aus und haben somit keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit der Bossard Holding AG bzw. einer der Tochtergesellschaften. Auch haben sie keine anderen bedeutenden Interessenbindungen.

Anzahl zulässiger Tätigkeiten
Gemäss Artikel 44 der Statuten darf ein Verwaltungsratsmitglied, einschliesslich ihrer/seiner Funktion für die Gesellschaft, gleichzeitig höchstens zehn wesentliche Mandate in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck ausüben, dabei zählen Präsidien doppelt. Höchstens fünf dieser zehn Mandate dürfen börsenkotierte Gesellschaften betreffen. Sofern die übernommenen Mandate sich entweder auf Rechtseinheiten beziehen, die demselben Konzern angehören oder sonst in ähnlicher Weise führungsmässig in engem Zusammenhang stehen, werden diese Mandate als ein einziges angesehen. Keine Beschränkungen betreffend der Anzahl von Mandaten in vergleichbaren Funktionen bestehen (i) für übernommene Mandate in Rechtseinheiten, die direkt oder indirekt durch die Bossard Holding AG kontrolliert werden bzw. die Bossard Holding AG kontrollieren, oder (ii) sofern in Ausübung der Funktion für die Bossard Gruppe ein Mandat in anderen, dieser nahestehenden Rechtseinheiten ausgeübt wird.

Wahlen und Amtszeit
Der Verwaltungsrat besteht gemäss den Statuten aus fünf bis neun Mitgliedern. Der/die Verwaltungsratspräsident:in und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung jeweils für die Dauer von einem Jahr gewählt (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). Die Wahl erfolgt für jedes Mitglied einzeln. Die Generalversammlung wählt ebenfalls die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrats. Es besteht keine statutarische Amtszeitbeschränkung; Wiederwahl ist zulässig. Gemäss OGR bietet jedoch ein Mitglied des Verwaltungsrats den Rücktritt auf die dem 70. Geburtstag folgende ordentliche Generalversammlung hin an. Jeder Gruppe des Aktionariats, namentlich der Gruppe der Aktieninhaber:innen Namenaktien A, steht ein Sitz im Verwaltungsrat zu. Im Jahr 2024 wurde Marcel Keller als Vertreter der Aktieninhaber:innen Namenaktien A, unter Ausschluss der stimmberechtigten Aktieninhaber:innen Namenaktien B, ernannt. Die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder soll in der Regel aus externen Mitgliedern bestehen, die keine exekutiven Funktionen im Unternehmen ausüben. Im Berichtsjahr 2024 übte kein Verwaltungsratsmitglied exekutive Funktionen in der Bossard Gruppe aus.