Wählen Sie Ihr Land oder Region


South Africa

EN

Canada

FR EN

México

ES EN

United States

EN

Australia

EN

China / 中国

ZH EN

India

EN

Korea / 대한민국

KO EN

Malaysia

EN

Singapore

EN

Taiwan / 台灣

ZH EN

Thailand

TH EN

Vietnam

VI EN

Česká Republika

CS EN

Danmark

DA EN

Deutschland

DE EN

España

ES EN

France

FR EN

Ireland

EN

Österreich

DE EN

Polska

PL EN

Schweiz / Suisse / Svizzera

DE FR IT EN

Svenska

SV EN

Netherlands

NL EN

Norwegen

EN

Global

EN

Bitte fangen Sie an zu tippen, um Vorschläge zu erhalten.

Suchvorschläge

Vorschläge werden geladen.


Produkte

Vorschläge werden geladen.


Info über Kapitalerhöhung

März 12, 2013

 

Nicht zur Versendung, Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan oder Australien.


 

Bossard Holding AG kündigt Details der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Akquisition von KVT-Fastening an.  

Die in der Verbindungstechnik spezialisierte Bossard Gruppe hat im November 2012 den Geschäftsbereich KVT-Fastening für rund 200 Mio. CHF von der KVT-Gruppe übernommen. Um die im Zusammenhang mit der Übernahme gesunkene Eigenfinanzierungsquote wieder zu erhöhen, schlägt der Verwaltungsrat der Bossard Holding AG der heutigen Generalversammlung eine ordentliche Kapitalerhöhung vor. Die Bezugsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre werden gewahrt. Vorbehältlich der Zustimmung durch die Generalversammlung gibt Bossard die Bedingungen der Kapitalerhöhung bekannt. Geplant ist, dass die neuen Inhaberaktien am 25. März 2013 erstmals an der Börse gehandelt werden. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr 2013 voll dividendenberechtigt sein.

Bei der geplanten Kapitalerhöhung wird den Aktionärinnen und Aktionären für jede von ihnen gehaltene Aktie ein Bezugsrecht gewährt. Damit ist für den Fall der Ausübung dieses Bezugsrechts sichergestellt, dass die Beteiligungen der bisherigen Aktionärinnen und Aktionären durch die Ausgabe der neuen Aktien nicht verwässert werden. Die Zuteilung der Bezugsrechte findet am 13. März 2013 nach Börsenschluss statt. 4 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der jeweils gleichen Kategorie. Eine neue Inhaberaktie kann zum Preis von 100 CHF und eine neue Namenaktie zum Preis von 20 CHF bezogen werden. Damit sind die neuen Inhaber- und Namenaktien im Verhältnis zu ihrem Nennwert gleich teuer. Die Aktionärsgruppe, bestehend aus Kolin Holding AG und Bossard Unternehmensstiftung, hat zugesichert, sämtliche der ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben.

Die Kapitalaufstockung entspricht der vorsichtigen Finanzierungsphilosophie von Bossard: „Wir wollen langfristige Investitionen in einem gesunden Mix aus Fremd- und Eigenkapital finanzieren“, betont CEO David Dean. Die vom Unternehmen fixierte Zielgrösse für die Eigenfinanzierung liegt bei 40%; nach der Übernahme von KVT-Fastening war die Eigenkapitalquote zum Jahresende auf 13,3% (Vorjahr: 62,3%) gesunken, weil der Goodwill vollständig mit dem Eigenkapital verrechnet wurde. Durch die Kapitalerhöhung wird die Eigenfinanzierung wieder auf 35% steigen. Die Unternehmensführung ist zuversichtlich, dass die Generalversammlung die geplante Eigenkapitalerhöhung gutheissen wird.

Vom 14. bis 21. März 2013 findet ein Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange statt. Die Bezugsfrist dauert vom 14. bis 22. März 2013, 12.00 Uhr MEZ. Die neuen Inhaberaktien sollen am 25. März 2013 erstmals an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Die Lieferung der neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises findet am 27. März 2013 statt. Die Zürcher Kantonalbank ist alleiniger Lead Manager der Kapitalerhöhung.

Der Nettoerlös, welcher der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung zufliesst, wird sich auf rund CHF 80 Mio. belaufen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden insgesamt 665 000 neue Inhaberaktien und 675 000 neue Namenaktien geschaffen. Das Aktienkapital der Bossard Holding AG wird nach erfolgter Kapitalerhöhung 40 Mio. CHF betragen, eingeteilt in 3 325 000 Inhaberaktien von je CHF 10 Nennwert und 3 375 000 voll liberierte Namenaktien von je CHF 2 Nennwert. Das Traktandum 3 an der heutigen Generalversammlung wird, wie in der Einladung vom 19. Februar 2013 angekündigt, entsprechend präzisiert.

Die Akquisition von KVT-Fastening ist in der Einschätzung der Geschäftsleitung ein Meilenstein in der Konzernentwicklung. Durch die rund 200 Mio. CHF teure Übernahme erhält die Bossard Gruppe neue strategische Optionen und die Möglichkeit zusätzlicher Wachstumsimpulse. Das erworbene Unternehmen zeichnet sich durch technisch anspruchsvolle Lösungen in der Verbindungstechnik und durch zahlreiche Markenvertretungen aus. Die Bossard Gruppe beabsichtigt, das mit der Übernahme erworbene Know-how im Bereich der Einpressbefestiger, der Niettechnik und anderen Nischenbereichen in allen für sie wichtigen Märkten zu nutzen. Bedeutungsvoll ist zudem, dass Bossard mit KVT-Fastening einen verbesserten Zugang zum deutschen Markt erhält. Für CEO David Dean ist diese Akquisition ein Gewinn: „Das Unternehmen KVT-Fastening ist sehr erfolgreich. Es ist eine Verstärkung, welche sich positiv im Geschäftsverlauf niederschlagen wird.“

Medienmitteilung als PDF

Investor Relations

 


Disclaimer:

Diese Publikation stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Bossard Holding AG dar noch gilt sie als Prospekt in Sinne des anwendbaren schweizerischen Rechts. Entscheide zum Kauf oder zur Zeichnung neuer Aktien sollten ausschliesslich aufgrund des Emissions- und Kotierungsprospektes erfolgen. Ausserdem wird Anlegern empfohlen, sich von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen.

Diese Publikation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, z.B. Angaben unter Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Art. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollte sich der Leser nicht auf derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Aktien der Bossard Holding AG werden weder in den USA noch U.S. amerikanischen Personen zum Kauf angeboten. Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien.

Jegliches Angebot von Aktien in einem EU-Mitgliedsstaat, welcher die EU-Prospektrichtlinie implementiert, ist ausschliesslich an qualifizierte Investoren im Sinne der Prospektrichtlinie gerichtet.

Dieses Dokument stellt keinen Prospekt im Sinne von Art. 652a und/oder 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder des Kotierungsreglementes der SIX Swiss Exchange dar. Jegliche Entscheidung Aktien der Bossard Holding AG zu kaufen muss ausschliesslich auf die Informationen im Emissions- und Kotierungsprospekt, welcher von der Bossard Holding AG publiziert wird, gestützt werden.

Die beschriebenen Aktien werden ausschliesslich in der Schweiz öffentlich angeboten. Diese Pressemitteilung stellt in keinem Land oder gegenüber keinen Personen ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien dar, sofern ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten wäre oder nicht genehmigt ist.